So war Anlass für die Cash.-Anfrage bei der BaFin die Behauptung einer KVG gewesen, dass die Behörde in Prospekten von Blind Pools generell keine Detail-Prognoserechnungen mehr zulasse. Dies trifft nach der Antwort von Anja Schuchhardt definitiv nicht zu.
Allenfalls semi-korrekt ist auch eine weitere Ausrede, die von KVGen nicht selten auf die Kritik an unkommentierten wAI-Ergebnisszenarien vorgebracht wird: Die BaFin habe diese schließlich nachgerechnet und auf Plausibilität geprüft.
Auch das trifft nicht zu, jedenfalls nicht durchgängig. Nach der Antwort der Behörde erfolgen eine Überprüfung und Nachfragen nur dann, wenn die Beamten – zum Beispiel wegen Widersprüchen zum Prospekt – dazu einen Anlass sehen.
Kalkulationsgrundlagen unter Verschluss
Und selbst wenn die Behauptung zuträfe, würde eine durchgängige Kontrolle der wAI-Szenarien seitens der BaFin schließlich nichts daran ändern, dass nicht nachvollziehbar ist, auf welchen Annahmen und Zusammenhängen die Zahlen basieren.
Insofern ist ohnehin schon lange schwer verständlich, warum manche Anbieter ihre Kalkulationsgrundlagen gegenüber Anlegern und Vertrieb – und zum Teil auch gegenüber Analysten – so hartnäckig unter Verschluss halten. Nun gibt es einen weiteren Grund, diese Praxis endlich zu ändern.
Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. Er beobachtet den Markt der Sachwert-Emissionen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.
Foto: Florian Sonntag
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