„Bestellerprinzip keineswegs im Interesse des Verbrauchers“

Die Konsequenz für den zukünftig bestellerprinzipgemäß “maklerlosen“ Erwerbsinteressenten ist der Kauf „auf Verdacht“ mit der naiven Annahme, dass schon alles in Ordnung ist, und mit der Folge oftmals böser Überraschungen und möglicher gerichtlicher Auseinandersetzungen. Die nächste bundesweite Prozesslawine lässt grüßen!

Wenn die Bundesregierung durch das Bestellerprinzip diesen fundamentalen Systemumbruch herbeiführt und zukünftig Immobilienkäufer beratungslos, unsystematisch aufgeklärt und mit einer nur fragmentarischen Dokumentation in den Notarvertrag schickt, dann ist das nicht nur einmalig in Europa. Es entsteht auch ein gigantischer Vermögensschaden für die deutsche Käuferschaft und via Prozesslawine Vertrauensschaden, der dem gesamten Immobilienmarkt massiv schadet.

Zusammen mit der von den Grünen im Bundestag beantragten, den Immobilienkäufern ebensowenig dienenden Festsetzung der Maklerprovision auf zwei Prozent inklusive Mehrwertsteuer lässt sich klar feststellen: Die „Wegbestellung und Wegdeckelung“ des Maklers ist nicht Verbraucherschutz, sie ist tatsächlich untauglich und bedeutet im Ergebnis  einen immensen Schaden für die Verbraucher!

Dr. Wulff Aengevelt ist Geschäftsführender Gesellschafter von Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG in Düsseldorf.

Foto: Shutterstock

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments