Zudem hat die BaFin Herrn Dennis Thomsen aus Syke (nahe Bremen) mit Bescheid vom 29. Oktober 2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Investmentgeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Thomsen warb auf der Internetseite www.thomseninvestment.com für einen angeblich von ihm gemanagten Fonds, der die Anlegergelder in Wertpapiere investiere, so die Mitteilung der Behörde.
BaFin wird immer schneller
Er wurde verpflichtet, seine diesbezügliche Geschäftstätigkeit einzustellen und entsprechende Kapitalanlageangebote von der Internetseite zu entfernen. Auch dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Neben der anhaltenden Vielzahl von Untersagungsverfügungen fällt ein weiterer Punkt auf: Die BaFin wird immer schneller. So erfolgte die Veröffentlichung der beiden Bescheide nur wenige Tage, nachdem sie jeweils erlassen worden waren. Bis vor Kurzem hatte dies meistens noch mehrere Wochen oder gar Monate gedauert. (sl)
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