Zuhause oder Heim? Die bessere Wahl bei Pflegebedürftigkeit

Die haben in der Regel Pflegeberater, die unverbindlich und meist kostenlos beraten.

Damit die Pflege zu Hause reibungslos klappt, sollte man zudem vorher prüfen, ob die Wohnung für die Pflege geeignet ist oder eventuell barrierefrei umgebaut werden muss. Die Experten weisen darauf hin, dass solche Umbaukosten oft als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden können.

Seit 1. Januar 2017 hat die Pflegeperson unter Umständen sogar einen Anspruch auf Leistungen zur sozialen Sicherung. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 in häuslicher Umgebung nicht erwerbsmäßig und mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, gepflegt wird. Die Pflegeperson hat dann Anspruch auf Leistungen zur Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.



Pflege mit dem Pflegedienst

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, aber professionelle Unterstützung benötigt, kann einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Dabei kann der Grad der Pflege an die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden und der Pflegebedürftige kann in seinen vertrauten vier Wänden bleiben.

Der ambulante Pflegedienst bietet neben körperbezogenen Pflegemaßnahmen und der Hilfe bei der Haushaltsführung zusätzlich auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen an. Auch hierbei richtet sich die Höhe der finanziellen Unterstützung nach dem Pflegegrad des Patienten.

 

Seite 3: Pflege im Heim

 

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