Diese „subventionierten“ Mieten stellen eine Verzerrung der gewöhnlichen Marktverhältnisse dar. Bei der Erstellung der Mietspiegel dürfen sie nicht berücksichtigt werden, wie dies für die Mieten der klassisch öffentlich geförderten Wohnungen bereits gilt.
Da bisher keine ausreichende Transparenz bei der Erstellung der Mietspiegel vorhanden ist, lässt sich nicht abschätzen, welchen Umfang die regulierten Mieten an der Grundgesamtheit sowie der untersuchten mietspiegelrelevanten Stichprobe haben.
Anspruch auf Eindeutigkeit
Massive Verzerrungen nicht ausgeschlossen. Die Heterogenität der Mietspiegellandschaft in Deutschland weist ohnehin auf massiv unterschiedliche Erhebungspraxen hin.
Zur Schaffung einer breiten Akzeptanz zukünftiger Mietspiegel bedarf es einer auf „wissenschaftlichen Grundsätzen“ basierenden, einheitlichen, transparenten und nachvollziehbaren Erhebung der Mietspiegel.
Nur so kann gewährleistet werden, dass die faktische Wirklichkeit zweier Wohnmärkte nicht zum Bumerang bei der dringend erforderlichen Beseitigung des Wohnraummangels in Deutschland wird. Nutzer und Investoren haben einen Anspruch auf Eindeutigkeit.
Roman Heidrich und Sebastian Grimm sind Team Leader Residential Valuation Advisory bei JLL.
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