Da Vandalismus eine Straftat darstellt, sollte der Schaden unbedingt der Polizei gemeldet werden.“ Auch die eigene Versicherung sollte man über den entstandenen Schaden informieren. „Wird der Täter doch noch ermittelt, wird der Versicherer nach erfolgter Regulierung diesen in Regress nehmen, das heißt ihn zur Erstattung der Schadenssumme auffordern“, so Frank Bärnhof. Meist lässt sich der Verursacher jedoch nicht mehr ermitteln, umso wichtiger ist daher auch die eigene Absicherung.
Für den Ernstfall richtig vorsorgen
Welche Versicherung kommt für Vandalismus-Schäden am Fahrzeug auf? In der Regel entscheidet die Art des Schadens, ob der Teil- oder der Vollkaskoschutz greift. Glasschäden zum Beispiel deckt die Teilkaskoversicherung ab. Sie kommt auch bei Diebstahl oder Brandstiftung auf.
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