„Es kann nicht sein, dass gerade diejenigen Projekte, die Mietern einen kostengünstigen und umweltschonenden Strombezug ermöglichen, beerdigt werden, bevor sie überhaupt richtig ins Laufen kommen. Die Energiewende braucht Planbarkeit“, so Gedaschko.
Klaus Müller, Vorstand des vzbv betonte: „Mieterstrom ist noch immer das Stiefkind der Energiewende. Das Mieterstromgesetz hat bis heute nur sehr wenige Mieterstromprojekte zusätzlich ermöglicht. Jetzt sollen die finanziellen Rahmenbedingungen noch einmal verschlechtert werden.“
Für den Erfolg des Mieterstroms brauche es die Aufhebung der Ungleichbehandlung von erneuerbarem eigenem Strom und Mieterstrom, die Beseitigung von bürokratischen Hürden für Gebäude mit bis zu sechs Wohneinheiten und die Möglichkeit der Versorgung von Nachbargebäuden mit Mieterstrom. Nur so könne die Energiewende auch in die Städte kommen.
Erhoffter Erfolg bleibt aus
„Schon im Sommer diesen Jahres haben wir zusammen mit vielen anderen Verbänden festgestellt, dass das vor einem Jahr in Kraft getretene Mieterstromgesetz droht, ein Flopp zu werden“, sagt Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des DMB.
„Der erhoffte Erfolg, zum Beispiel der Versuch, erneuerbare Energien in die Städte zu tragen, Mieter an der Energiewende partizipieren zu lassen, ist nicht eingetreten.“
Statt jedoch Nachbesserungsvorschläge aufzugreifen und beispielsweise die Förderung von Mieterstrom zu verbessern, solle jetzt durch eine Absenkung der Einspeisevergütung der Mieterstrom-Zuschlag gekürzt werden.
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