„Wenn hier nicht nachgebessert wird, dann werden hochinnovative Projekte zur Förderung der Energiewende auf Bürgerebene im Keim erstickt“, so der GdW-Chef.
Von dem bestehenden jährlichen 500-Megawatt-Deckel für Mieterstromprojekte sei bisher gerade einmal ein einziges Prozent ausgeschöpft worden.
Das liege auch daran, dass Mieterstromprojekte generell immer noch vor zahlreichen Hürden stehen. So sei das Mieterstromgesetz für Quartierskonzepte nicht gut geeignet, da jede Anlage einzeln betrachtet und den Letztverbrauchern im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zugeordnet werden müsse.
Klarstellungen durch den Gesetzgeber nötig
Mit dem geplanten Energiesammelgesetz müsse der Gesetzgeber deshalb nicht nur den geltenden Mieterstromzuschlag erhalten.
Er müsse auch dringend klarstellen, dass Quartiersstromkonzepte im Mieterstrommodell ausdrücklich zugelassen sind und dass eine Beschränkung auf unter 100 Wohneinheiten auch über die Auslegung des Begriffs der Kundenanlage ausdrücklich nicht bestehe.
Außerdem sei die Beschränkung auf 100 kWp pro Gebäude aufzuheben oder jedenfalls durch eine Regelung zu ersetzen, die Anlagen mit bis zu 250 kWp pro Gebäude zulässt. (bm)
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