Den finanziellen Vorteil geben die Versicherer in Form eines reduzierten Jahresbeitrags an die Versicherungsnehmer weiter. Gerade im ländlichen Raum kann es passieren, dass die nächste Partnerwerkstatt einige Kilometer entfernt liegt.
Bei vielen Tarifen wird der Wagen aber von der Werkstatt abgeholt und zurückgebracht. Entscheidet sich ein Versicherungsnehmer gegen eine Reparatur in einer Partnerwerkstatt, muss er einen Teil der Kosten selbst tragen.
Darüber hinaus kann eine Vertragsstrafe fällig werden, darauf weist das Vergleichsportal Check24 hin. Beispielsweise kann der Versicherer den Rabatt für die Werkstattbindung zurückfordern. Autofahrer, die ihren Wagen geleast oder durch einen Kreedit fremdfinanziert haben, sollten auf eine Werkstattbindung verzichten.
Seite 3: Wenn die Garantie erlischt