Denn in der Regel schreiben Leasing- oder Kreditverträge vor, dass Reparaturen nur in Werkstätten des Herstellers durchgeführt werden dürfen. Auch bei einem Neuwagen kann es sinnvoll sein, auf eine Werkstattbindung zu verzichten.
Häufig ist die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Herstellergarantie daran gebunden, dass Halter ihr Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt reparieren lassen. Tun sie das nicht, erlischt die Garantie. (dr)
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