Deshalb ist es auch richtig, dass die Bundesregierung die Kurzzeit- und Verhinderungspflege in einem jährlichen Entlastungsbudget für Pflegebedürftige zusammenführen möchte“, sagte Straub. Aus Sicht der Barmer sollten die Entlastungsleistungen von aktuell 125 Euro monatlich ebenfalls in ein jährliches Entlastungsbudget einbezogen werden. Damit könnten auch die Eigenanteile zum Beispiel für einen Aufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung deutlich reduziert werden.
„Wir begrüßen zudem, dass eine weitere Erleichterung für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 geplant ist. Künftig soll für Krankenfahrten zum Arzt für diese Schwerkranken keine Genehmigung der Krankenkasse mehr nötig sein. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung weniger Bürokratie“, betonte Straub. Es sei gut, dass die Menschen hier wieder ein Stück entlastet würden.
Pflegende häufiger krank
Die wäre nötig, den pflegende Angehörige werden vergleichsweise häufig krank. So leiden 54,9 Prozent von ihnen unter Rückenbeschwerden und 48,7 Prozent unter psychischen Störungen. Bei Personen, die niemanden pflegen, trifft dies nur auf 51,3 Prozent beziehungsweise 42,5 Prozent zu. „Je kränker und belasteter Hauptpflegepersonen sind, desto stärker ist ihr Drang, sich über Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren.
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