Im Kaufvertrag solle festgehalten werden, dass die Tilgung des Immobiliendarlehens spätestens bis zum 65. oder besser schon bis zum 60. Geburtstag abgeschlossen wird. So stehe dem Ruhestand keine finanzielle Belastung mehr im Wege.
„Zudem ist es ratsam, bei Aufsetzung des Vertrages auch Sondertilgungen zu ermöglichen. Im Falle einer Erbschaft oder Sonderzahlung des Chefs kann damit ein größerer Betrag auf einmal beglichen werden“, sagen die Vermögensberater der DVAG.
Wer schon eine Wohnung oder ein Haus abbezahle und bei wem hier bald ein Anschlussvertrag anstehe, solle außerdem auf die Anzeichen steigender Marktzinsen achten.
Nicht die Altersvorsorge vernachlässigen
Mit einem so genannten Forward-Darlehen etwa könne sich der Darlehensnehmer gegen einen Zinsaufschlag das aktuelle Zinsniveau sichern.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Altersvorsorge: „Selbst wenn die Rückzahlung des Darlehens ein großer finanzieller Aufwand ist, darf darüber auf keinen Fall die Altersvorsorge vergessen werden“, so die Experten der DVAG.
„Im schlimmsten Fall platzt der Traum vom Eigenheim im Ruhestand, weil die Immobilie dann zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten verkauft werden muss.“
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