Bedingungsloses Grundeinkommen durch Kapitalbeteiligung

Warum aber nicht das Verlangen nach einem Sicherheitsnetz mit entsprechenden Anreiz- und Eigentumsstrukturen versehen? Das Grundeinkommen könnte für Arbeitnehmer über eine negative Einkommenssteuer garantiert werden: Der lineare Einkommenssteuertarif wird in den negativen Bereich fortgeschrieben. Fällt jemand unter ein bestimmtes Einkommensniveau wird die Differenz zu einem Grundeinkommen, das einem Mindesteinkommen entspricht, durch Zuzahlungen des Finanzamtes aufgefüllt. Die unterschiedlichen Sozialleistungen könnten durch diese Zuschüsse ersetzt werden.

Der Vorteil: Der Arbeits- und Weiterbildungsanreiz wird nicht unterminiert sondern gefördert. Voraussetzung: Mit jedem Euro mehr Einkommen sinken die staatlichen Zuschüsse, wobei die Steuerprogression so gestaltet sein muss, dass im Saldo mehr in der Kasse des Beschäftigten bleibt.

Kapitaleinkommen als bedingungsloses Grundeinkommen

Parallel dazu wird der Kapitalaufbau gefördert, mit dem Ziel, dass das Arbeitseinkommen durch Kapitaleinkommen ergänzt, vielleicht sogar am Ende ersetzt wird. Das BGE würden dann aus Kapitaleinkommen in Form von Dividenden fließen – und wäre damit wirklich bedingungslos, auch bedingungslos von der öffentlichen Kassenlage. Grundeinkommen aus Vermögen – das muss kein Wunschtraum bleiben. Beispiel: Hätten alle Erwerbstätigen in Deutschland 1976, dem Jahr der Einführung der Mitbestimmung, 25 pro Monat in einen Sparplan auf deutsche Aktien eingezahlt, besäße jeder von ihnen, bei einer Anpassung der Sparrate um fünf Euro alle zehn Jahre, heute knapp 122.00 Euro.

Bei einer Dividendenrendite von drei Prozent ergäbe sich ein Grundeinkommen aus Kapitalbeteiligung von 3.660 Euro per annum. Der Anfang wäre gemacht, und das mit etwas mehr als 17.000 Euro an Sparbeiträgen pro Person. Zusammengenommen würde den Deutschen der Dax rein rechnerisch mehr als 2,2 Mal gehören.

Autor Hans-Jörg Naumer ist Global Head of Capital Markets & Thematic Research AllianzGI.

Foto: Andreas Varnhorn

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