Bei selbst genutzten Immobilien solle die Höhe der Steuer anhand der Wohngeldtabelle ermittelt werden. Dem Bericht zufolge will Scholz seine Pläne Mitte der Woche den Bundesländern vorstellen. Die Länder drängen auf einen rechtzeitigen Abschluss des erforderlichen Gesetzgebungsverfahrens.
Seit Jahrzehnten nicht angepasst
Spätestens bis Ende 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung der Grundsteuerberechnung gefordert, da die zugrundeliegenden Einheitswerte schon seit Jahrzehnten nicht mehr angepasst wurden (seit 1964 in Westdeutschland, seit 1935 in Ostdeutschland).
Dies verstoße den Richtern zufolge gegen das Gleichheitsprinzip. Für Gemeinden stellt die Steuer die drittwichtigste Einnahmequelle dar. (bm)
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