Beitragsbemessungsgrenzen 2019: Höhere Abgaben für Gutverdiener

Auch die Versicherungspflichtgrenze soll im kommenden Jahr steigen, und zwar auf 60.750 Euro Jahreseinkommen. In diesem Jahr liegt sie noch bei 59.400 Euro. Bis zu diesem Einkommen sind Arbeitnehmer zwingend Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Liegen sie darüber, können sie sich privat krankenversichern.

Was ändert sich für Normalverdiener?

Nur für gut verdienende Arbeitnehmer bleibt durch die steigenden Beitragsbemessungsgrenzen netto weniger übrig, weil sie auf einen größeren Teil ihres Einkommens Sozialbeiträge zahlen müssen. Normal- und Geringverdiener – deren Gehälter unter den neuen Beitragsbemessungsgrenzen liegen – sind davon nicht betroffen.

Auch der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung von 14,6 Prozent (Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 7,3 Prozent) bleibt stabil; genauso wie der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent (Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 7,0 Prozent).

 

Seite 3: Beiträge zur Pflegeversicherung steigen deutlich

 

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