Wer einen Minderjährigen begünstigt durch Verträge oder aufgrund eines Testamentes, sollte festhalten, wer das Erbe verwaltet. Zusätzlich können Modalitäten, wie Zeitpunkt und Voraussetzung genannt werden.
Haben Eltern ein eigenes Haus, dann sind die Minderjährigen Teil der Erbengemeinschaft, wenn kein Testament vorhanden ist. Das Jugendamt ist immer im Spiel, wenn es sich es sich um wichtige Rechtsgeschäfte, Immobilien, handelt, um zum Kindeswohl zu entscheiden.
Regeln Sie innerhalb der Sorgerechtsverfügung, wer das Vermögen verwaltet, um Ihren Willen für das Kind durchzusetzen. Wenn Sie sich für ein Testament entscheiden, bedenken Sie das Kind beispielsweise durch Vermächtnis, denn sonst muss der Pflichtteil eingefordert werden.
Der Profi-Tipp:
Die Sorgerechtsverfügung muss zu Ihrer Lebenssituation passen und zu der Person, die Sie vorschlagen. Checken Sie also einmal im Jahr, ob alles passt:
(bm)
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