DVAG: Feuer in der Weihnachtszeit – wer zahlt?

Bei Brandschäden im Wohnraum greift die Hausratversicherung. Über die ruinierten Geschenke, den verkohlten Holztisch oder den verschmorten Computer brauchen sich Kinder und Eltern keine Sorgen zu machen.

„In der Hausratversicherung sind prinzipiell alle beweglichen Güter abgedeckt – bildhaft also all das, was aus einem Haus herausfallen würde, wenn man es ohne Dach umdrehen und schütteln würde“, erklären die Profis der DVAG.

Dabei ersetze die Versicherung alle Verluste, die sowohl durch das Feuer, als auch durch das Löschwasser entstehen.

Was übernimmt die Wohngebäudeversicherung?

Wenn es brennt, ist schnell mehr als nur der Hausrat zerstört: Wände sind fleckig, Holzrahmen oder Bodenbeläge müssen ausgetauscht werden.

Schäden am Gebäude, wie beispielsweise durch Ruß, werden von der Wohngebäudeversicherung übernommen. Für Immobilienbesitzer also eine wichtige Absicherung.

Grundsätzlich gilt: Schäden sollten so schnell wie möglich mit einem Protokoll, Fotos und gegebenenfalls Zeugenaussagen gemeldet werden, damit der Versicherte seine Leistungen zügig erhalten kann.

Seite drei: Wer zahlt bei grober Fahrlässigkeit?

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments