Die Leibrente eignet sich für Senioren ab 70 Jahren mit niedrigen monatlichen Einnahmen oder Schulden, die auf zusätzliches Geld im Alter angewiesen sind und in ihrem Haus oder in ihrer Eigentumswohnung wohnen bleiben möchten. Darüber hinaus eignen sich Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie nicht vererben möchten oder keinen Erben haben. Die Immobilienrente kann jedoch auch die Möglichkeit bieten, vorhandene Erben zu entlasten. Denn mit der Leibrente wird für eventuell anfallende Kosten im Alter vorgesorgt, für die andernfalls die Nachkommen Geld aufbringen müssten.
Des Weiteren kann mithilfe der Leibrente die Erbschaftssteuer eingespart werden. „Wenn beispielsweise ein Erbe seinen Angehörigen pflegt und dafür nach dessen Tod die Immobilie erbt, wird eine hohe Erbschaftssteuer fällig. Der Leibrentner könnte seinem Erben schon zu Lebzeiten monatliche Beträge aus den Rentenzahlungen zukommen lassen, um diesen direkt finanziell zu entlasten“, lässt Pieczonka von McMakler wissen.
Risiken
In erster Linie soll die Leibrente als Planungssicherheit dienen, aber es lauern auch Risiken. Die Umkehrhypothek kann mit anfallenden Gebühren im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Senior durch ein Ende der Ratenzahlungen nicht mehr über die nötigen finanziellen Mittel verfügt und ausziehen muss. „Wer eine Leibrente abschließt, sollte sich als Eigentümer mithilfe einer Leibrentenvereinbarung schützen. Das ist wichtig, um finanzielle Risiken zu vermeiden, wie ein Zahlungsausfall des Käufers“, rät Immobilienexperte Pieczonka.
Allgemein sollten Immobilieneigentümer unterschiedliche Angebote miteinander vergleichen und von unabhängigen Experten prüfen lassen. Eine professionelle Immobilienbewertung ist das A und O, genauso wie die Regelung des Wohn -und Nießbrauchrecht. Bei der Leibrentenvereinbarung sind zudem einige Faktoren zu beachten, wie die notarielle Beurkundung des Leibrentenvertrags, die Eintragung der Reallast und des lebenslanges Wohnrecht ins Grundbuch, Regelung der Verantwortlichkeit für Instandhaltung und Sanierung sowie weitere Sicherungsvormerkungen.
Seite drei: Vergleich: Leibrente und traditioneller Hausverkauf