Zudem entpuppten sich die Vorschriften als wahres Bürokratie-Monster. Neben der PRIIPs-Verordnung selbst enthält eine weitere Verordnung auf nicht weniger als 52 eng bedruckten Seiten genaueste Vorschriften, wie das KID auszusehen hat.
Zu der Verordnung und der Verordnungs-Verordnung kommen auf „Level 2“ noch über 70 Seiten Detailvorschriften der EU-Kommission („technische Regulierungsstandards“), die nach kleineren Anpassungen doch noch verabschiedet wurden, seitenlange „Fragen und Antworten“ (Q&A) der EU-Behörden sowie Veröffentlichungen der nationalen Aufsichten, in Deutschland also der BaFin – ein riesiges Bürokratie-Fass für das maximal dreiseitige KID.
Kritik von allen Seiten
Trotz der Vorschriftenflut gibt es weiterhin jede Menge Unsicherheiten und Kritik von allen Seiten. Das betrifft vor allem die Formeln zur Berechnung von Performance-Szenarien und Risikoklassen sowie die Art der Kostendarstellung, die zum Teil zu absurden Ergebnissen führen und bezüglich der Kosten zudem von anderen Vorschriften abweichen.
Unlängst platzte sogar der BaFin der Kragen. Sie lehnte eine Konsultation der EU-Aufsichtsbehörden für eine punktuelle Überarbeitung der „technischen Regulierungsstandards“ ab. Stattdessen verlangt die BaFin eine umfassende Revision der PRIIPs-Verordnung, also Level 1. „Und zwar zügig“, fügte sie in ihrer Veröffentlichung unmissverständlich hinzu.
Unter anderem kritisiert die deutsche Aufsicht, dass noch nicht einmal klar ist, ob das PRIIPs-KID den bisher für Fonds vorgeschriebenen Dreiseiter „wesentliche Anlegerinformationen“ (wAI) vollständig ersetzt oder zusätzlich angefertigt werden muss. PRIIPs-KID und wAI parallel? Ein Albtraum.
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