Wo können Verbraucher die Einwegflaschen und Dosen abgeben?
Klingelhöfer: Pfandpflichtige Einweg-Verpackungen können in jeder Verkaufsstelle zurückgegeben werden, die solche aus dem gleichen Material verkauft. Ausschlaggebend ist nicht die Form, die Marke oder der Inhalt der Verpackungen. Wer Cola in Plastikflaschen und Dosen anbietet, muss auch Mineralwasser-Flaschen aus Plastik oder Bierdosen zurücknehmen.
Wer ausschließlich Getränke in Einweg-Plastikflaschen vertreibt, muss auch nur Einweg-Plastikflaschen zurücknehmen, aber keine Dosen. Händler müssen die leeren Verpackungen zurücknehmen und das Einweg-Pfand von 25 Cent auszahlen.
Es gibt für Kioske, Läden oder Tankstellen mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmeter allerdings eine Sonderregelung: Sie müssen nur Leergut solcher Marken und Materialien zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment führen. Wo die Dosen oder Flaschen gekauft wurden, spielt aber nach wie vor keine Rolle.
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