Auch ungeliebte Eltern werden unterstützt
Die Sorge, große Anteile des Einkommens oder sogar sein angespartes Vermögen für die Eltern in finanzieller Schieflage opfern zu müssen, ist weit verbreitet. Kein Wunder, dass ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 12. Februar 2014 für Empörung sorgte.
Kinder müssen demnach sogar dann Unterhalt für ihre Eltern zahlen, wenn die jahrzehntelang keinen Kontakt zu ihren Kindern wünschten – und somit anscheinend keine Verantwortung für ihren Nachwuchs übernehmen wollten.
In dem verhandelten Fall ging es um Pflegekosten für einen Mann, der von sich aus den Kontakt zum Sohn vor langer Zeit abgebrochen hatte, aber seinen Pflegeheimplatz nicht von seiner Rente bestreiten konnte (BGH, Az.: XII ZB 607/12). (dr)
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