Die Brüsseler Behörde folgerte nun, dass dies zu einer künstlichen Beschränkung des EU-Binnenmarkts und zu einer Einschränkung des grenzüberschreitenden Wettbewerbs führte.
Mastercard habe die Verstöße anerkannt und mit den Wettbewerbshütern zusammengearbeitet, hieß es. Daher sei die Geldbuße um 10 Prozent reduziert worden.
Die EU-Kommission verwies zudem darauf, dass Einzelpersonen und Unternehmen, die von dem wettbewerbswidrigen Verhalten betroffen waren, in den einzelnen EU-Staaten vor Gericht auf Schadenersatz klagen könnten.
Kommission ermittelt weiter
Die Entscheidung der Brüsseler Behörde sei dabei ein bindender Beweis, dass der Rechtsbruch stattgefunden habe. Die von den Wettbewerbshütern verhängte Geldstrafe werde dabei im Zweifelsfall nicht mindernd angerechnet.
Die EU-Kommission ermittelt zudem weiterhin bei Einkäufen, die mit außereuropäischen Kreditkarten in Europa getätigt werden, gegen Mastercard. Mastercard – und der ebenfalls betroffene Anbieter Visa – boten im Dezember an, diese Gebühren zu senken.
Die Bankenentgelte für Einkäufe in Europa mit außereuropäischen Kreditkarten sind nicht gedeckelt. Die Wettbewerbshüter führten hier das Beispiel eines amerikanischen Touristen an, der ein Essen in Belgien per Karte zahlt.
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