Damit der Kunde im Fall einer Berufsunfähigkeit noch besser abgesichert ist, wurden laut Axa zusätzliche Bausteine integriert. Eine Überbrückungshilfe in Höhe von bis zu sechs BU-Monatsrenten soll einen nahtlosen Übergang von der Arbeitsunfähigkeit auf Berufsunfähigkeit sichern.
Leistungen bei speziellen Beeinträchtigungen
Die Überbrückungshilfe wird gezahlt wenn der gesetzliche oder private Krankenversicherungsträger das Kranken- bzw. Krankentagegeld einstellt.
Auch bei speziellen Beeinträchtigungen, wie beispielsweise ein ständiger Rollstuhlbedarf, Blindheit oder Taubheit, ist einmalig in der Vertragslaufzeit eine Leistung über den Zeitraum von maximal 24 Monaten garantiert.