Schöne neue BU-Welt: Axa und DBV überarbeiten Versicherungen

Damit der Kunde im Fall einer Berufsunfähigkeit noch besser abgesichert ist, wurden laut Axa zusätzliche Bausteine integriert. Eine Überbrückungshilfe in Höhe von bis zu sechs BU-Monatsrenten soll einen nahtlosen Übergang von der Arbeitsunfähigkeit auf Berufsunfähigkeit sichern.

Leistungen bei speziellen Beeinträchtigungen

Die Überbrückungshilfe wird gezahlt wenn der gesetzliche oder private Krankenversicherungsträger das Kranken- bzw. Krankentagegeld einstellt.

Auch bei speziellen Beeinträchtigungen, wie beispielsweise ein ständiger Rollstuhlbedarf, Blindheit oder Taubheit, ist einmalig in der Vertragslaufzeit eine Leistung über den Zeitraum von maximal 24 Monaten garantiert.

Seite 5: Rehabilitations- und Integrationsberatung

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