Diese Begünstigungen seien im Jahre 2009 durch das Erbschaftsteuerreformgesetz aus Gemeinwohlgründen eingeführt worden.
Sie sollen dafür sorgen, dass vermietete Immobilien im Privatbesitz bleiben können, anstatt notgedrungen veräußert zu werden, weil Erbschaft- und Schenkungsteuer sofort fällig wird.
Damit wollte der Gesetzgeber einen funktionierenden Markt auf dem Wohnungssektor erhalten, bei dem gerade das Angebot einer Vielzahl von Mietwohnungen durch private Eigentümer einen Gegenpol gegen die Marktmacht großer institutioneller Anbieter setze.
Kompetenzen obliegen den Ländern
Die FDP-Bundestagsfraktion fragte auch nach, ob Sachverhalte bekannt sind, bei denen die Erbschaft- oder Schenkungsteuer bei der Übertragung von verbilligt überlassenem Wohnraum zu steigenden Mieten führt.
Auf diese Frage antwortete die Bundesregierung, dass die Ertrags- und Verwaltungskompetenz für die Erbschaft- und Schenkungsteuer den Ländern obliege.
Daher lägen der Regierung keinerlei Erkenntnisse zu diesem Thema vor, die über die gegenwärtige Medienberichterstattung hinausgehen. (bm)
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