Immobiliengeschäfte und Steuern: Über was der Makler aufklären muss

Darüber hinaus muss der Makler steuerrechtlich informieren oder eine fachmännische Beratung empfehlen, wenn sein Auftraggeber erkennbar beratungsbedürftig ist. Es besteht auch dann eine gesteigerte Beratungs- und Aufklärungspflicht, wenn ein Makler seinen Auftraggeber zu einem riskanten Vorgehen veranlasst oder zu einem überstürzten beziehungsweise unvorteilhaften Vertragsabschluss verleitet. Für beide Szenarien gibt es keine festen Richtlinien, es kommt also auf den Einzelfall an.

„Wie der Präzedenzfall gezeigt hat, gibt es keine gesteigerte Beratungspflicht, wenn der Makler eine schnelle Verkaufsabwicklung empfiehlt, weil potenzielle Käufer sonst abgeschreckt werden könnten und somit der erzielbare Preis sinken würde. In diesem Beispiel folgt der Makler ausschließlich dem Interesse seines Auftraggebers, indem er den bestmöglichen Preis erzielt. Es besteht auch kein höherer Beratungsbedarf, nur weil es sich beim Verkäufer/Käufer um eine Privatperson handelt“, berichtet Takjas von McMakler.

Wann der Provisionsanspruch verwirkt

Anders verhält es sich, wenn ein Immobilienmakler sich explizit als Steuerexperte präsentiert, zum Beispiel in seiner Werbung. Ist dies der Fall, entsteht bei seinen Kunden das berechtigte Vertrauen darauf, dass er sie auf steuerrechtliche Problematiken aufmerksam macht. Wenn der Makler dann entscheidende Hinweise unterlässt oder gar falsche Ratschläge erteilt, kann er dem Kunden für den entstandenen Schaden haften.

Er kann seinen Provisionsanspruch verwirken, der Schadensersatz kann aber auch darüber hinaus gehen. Dazu können Notar- und Grundbuchkosten, Darlehenszinsen und Renovierungskosten gehören, aber auch der Grundstückskaufpreis abzüglich des Erlöses aus dem späteren Verkauf.

Fazit: Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen will, tut gut daran, sich von Experten beraten zu lassen, ist aber auch selbst in der Pflicht und sollte, statt umfassende Aufklärung schlichtweg zu erwarten, selbst tätig werden und aktiv fragen, wenn Klärungsbedarf besteht. Bei schwierigeren Fragen empfiehlt sich, einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Foto: McMakler/Shutterstock

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