„Denn, wer einem anderen Schaden zufügt, muss laut gesetzlicher Haftpflicht Schadensersatz leisten. Dieses Prinzip gilt nicht nur, wenn man beim Nachbarn eine Vase kaputt macht. Wenn also vom eigenen Rechner Schadsoftware verschickt wird, der andere Rechner lahmlegt, muss man für den Schaden aufkommen“, erklärt Loës.
So kann der Geschädigte den Zeitwert beziehungsweise maximal den Wiederbeschaffungswert verlangen, wenn der Computer nicht mehr repariert werden kann. Gegen dieses Risiko können sich Verbraucher mit einer Privathaftpflichtversicherung absichern.
In vielen älteren Policen ist der Schutz nicht enthalten. „Es lohnt sich definitiv in den Versicherungsbedingungen nachzuschauen, ob eine Deckung für elektronische Datennutzung oder Internetnutzung vorhanden ist“, rät Loës. (dr)
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