Als „Königsweg“ der Versicherer, so zeigt die Studie, wird ein Ansatz aus „Beratung und Beratungsverzicht“ genutzt.
Dem gegenüber steht das von den Vergleichsportalen gewählte Modell aus „Beratung ohne Beratungsverzicht“, wobei beide Modelle den Begriff „Beratung“ meist nur als Erfüllung der gesetzlichen Fragepflicht verstehen, nicht aber als Beratung im Sinne der IDD.
Konsequente Orientierung an Artikel 20 nötig
„Häufig wird durch das Erstellen eines Beratungsprotokolls über die eigentlich fehlende Beratung hinweggetäuscht“, so Tim Braasch.
„Nur die konsequente Orientierung an Artikel 20 IDD inklusive der obligatorischen Fragen nach Wünschen und Bedürfnissen des Kunden, dem Angebot eines dazu passenden Vertrages inklusive der Begründung sowie die erforderliche Dokumentation schaffen hier die dringend notwendige und gewünschte Rechtssicherheit – sowohl für Kunden als auch für Versicherungsunternehmen und Vermittler.“
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