Einerseits hat das Modell durchaus Charme. Schließlich ist damit auch die Hoffnung verbunden, dass die Tippgeber als Rettungsanker in Hinblick auf die Lücke im Sachwertevertrieb fungieren können, die durch die weiterhin bockigen Banken und die gesunkene Zahl von 34f-Vermittlern entstanden ist.
Andererseits hat die Sache – neben des vielfach wohl bestehenden Misstrauens der potenziellen Tippgeber bezüglich der weiteren Verwendung des Kundenkontakts – einen Haken: Wer nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt, darf nicht beraten.
Streng genommen dürfen die Tippgeber nicht viel mehr, als die Visitenkarte des 34f-Vertriebs (oder KWG-Instituts) an den Kunden weiterzureichen. Die Praxis indes sieht wahrscheinlich vielfach anders aus. Schließlich ist der Tippgeber der erste Ansprechpartner des Kunden, selbst wenn die Abwicklung dann über den zugelassenen Vertrieb erfolgt. Damit besteht die Gefahr, dass doch eine Beratung ohne die entsprechende Erlaubnis vorgenommen wird.
Bekommt das Gewerbeamt (oder die BaFin) Wind davon, kann dies auch für die betroffenen Tippgeber unangenehm werden. Erst recht gilt das für den Fall, dass die Kapitalanlage schief geht und der 34f-Vermittler nicht mehr greifbar ist.
Tippgeber womöglich ohne Hosen
Dann stehen diejenigen, die (nachweislich) über die reine Tippgeber-Funktion hinaus agiert haben, womöglich ohne Hosen da, also ohne Versicherungsschutz. Dass die Sache in diesem Fall wirklich „ohne Haftung“ ist, wie nicht selten behauptet wird, darf jedenfalls bezweifelt werden.
Ob und wie der einzelne Tippgeber mit diesem Risiko umgeht, ist seine Sache. Doch auch für die Branche insgesamt könnte der Trend problematisch werden – zumindest dann, wenn die Tippgeberitis um sich greifen und die Abwicklung über zugelassene 34f-Vermittler oder KWG-Institute nur noch pro forma erfolgen sollte.
Dann ist es nur eine Frage der Zeit (oder des ersten größeren Flops), bis Verbraucherschützer und andere Interessengruppen „Umgehung der Vorschriften“ anprangern und neue Gesetze fordern, die dann wieder die gesamte Branche einschränken. Und wie in diesem Fall die Diskussionen auf künftigen Sachwerte-Kolloquien oder anderen Veranstaltungen aussehen werden, kann sich jeder selbst ausmalen.
Stefan Löwer ist Geschäftsführer der G.U.B. Analyse Finanzresearch GmbH und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. Er beobachtet den Markt der Sachwert-Emissionen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.
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