Extra-Haftpflichtversicherung für „große“ Tiere: Verletzen Hunde oder Pferde eine unbeteiligte Person oder verursachen Sach- und Vermögensschäden, haftet der Halter in unbegrenzter Höhe – ganz gleich, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht.
Die Privathaftpflicht greift hier nicht: Darin sind größere und wildere Tiere – wie Hund, Ziege oder Pferd – oder exotische Exemplare – etwa Papageien, Eidechsen oder Schlangen – nicht mitversichert. Halter von solchen besonderen Exemplaren brauchen auch eine gesonderte Haftpflichtversicherung zum Schutz bei unabsehbaren Schäden.
In einigen Bundesländern – Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – ist die Tierhalterhaftpflicht für Hunde mittlerweile Pflicht.
In Nordrhein-Westfalen muss nur für große Hunde ab 40 Zentimeter Widerristhöhe oder einem Gewicht von 20 Kilogramm eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Eine Pferdehaftpflichtversicherung für Halter ist hingegen bislang in keinem Bundesland verbindlich.
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