Wenn der Arbeitgeber zwar keine Kenntnis von der fehlenden persönlichen Untersuchung hat, aber dennoch Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat, kann er sich an die zuständige Krankenkasse wenden.
Von dieser kann er verlangen, dass sie ein Gutachten des Medizinischen Dienstes über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit einholt.
Start-up verfügt nur über wenige Ärzte
Ermöglicht der Mitarbeiter diese Begutachtung nicht, oder lehnt er es ab, den behandelnden Arzt von dessen Schweigepflicht zu entbinden, kann dies ebenfalls gegen das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit sprechen.
Ein Anhaltspunkt ist auch, wenn der Krankenschein von einem Arzt ausgestellt wurde, der eine auffällige Vielzahl solcher Bescheinigungen ausstellt. Da das Start-up AU-Schein offensichtlich nur über einen oder zwei Ärzte verfügt, dürfte dies auch hier gegeben sein.
Autor Jan Schiller ist Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Wirtschaftskanzlei CMS in Deutschland.
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