„Wir müssen jetzt dringend eine vernünftige Reform der Grundsteuer schaffen. Wir dürfen das Ganze nicht mit noch mehr Punkten weiter verkomplizieren“, so Füracker.
Auch das Bundesverfassungsgericht habe sich in seinem Urteil zur Grundsteuer nur mit den rechtlichen Grundlagen für ihre Erhebung beschäftigt. „Die Frage der Umlagefähigkeit war da gar kein Thema.“
Berechnungsmethode ist veraltet
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer reformiert werden. Angestrebt ist von Scholz ein Modell, bei dem die Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und die durchschnittlichen Mietkosten herangezogen werden.
Der Wert von Grundstücken wird bislang nach seit Jahrzehnten festgelegten Werten berechnet. Das sei völlig veraltet, hatte das Verfassungsgericht geurteilt und neue Bemessungsgrundlagen bis Ende 2019 gefordert.
Die Grundsteuer bringt den Kommunen jährlich 14 Milliarden Euro, mit denen sie Teile ihrer Infrastruktur finanzieren. (dpa-AFX)
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