Ohne Bezug auf die konkreten Vorwürfe sagt Keller in dem Interview nun: „Quersubventionierung ist an sich nichts Schlimmes. Wenn ein Großkonzern zum Beispiel einen Geschäftsbereich subventioniert, weil er gerade nicht läuft, dann ist das richtig, solange man einen langfristigen, profitablen Businessplan hat.“
Keller weiter: „Natürlich muss man dazu die Mittel haben und geduldig sein. Die finanzielle Unterstützung eines defizitären Unternehmensbereichs durch profitabel arbeitende andere Bereiche hat also eher etwas mit unternehmerischer Weitsicht zu tun. Was ich sagen will, bei der Interpretation von ‚Quersubventionierung’ muss man vorsichtig sein und darf keine vorschnellen Schlüsse ziehen.“
„Nur mit Nettoerlösen möglich“
Die Struktur bei der Übernahme sei „bewusst so gebaut, dass wir die Möglichkeit haben, vorübergehend weniger gut laufende Investments durch profitable Geschäftsbereiche finanziell zu stützen.“
Allerdings fügt Keller hinzu: „Das ist jedoch nur mit Nettoerlösen möglich, man kann und darf da keine Anlegergelder verwenden, weil die Biogasanlage die Rendite und die Rückzahlung an die Anleger in dem Moment nicht hergibt.“ Ob dies in der Vergangenheit immer berücksichtigt wurde, bleibt in dem Interview offen.
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