Eine Bauleistungsversicherung/Bauwesenversicherung schütz vor unvorhergesehenen Schäden, beispielsweise an Bauleistungen, Baustoffen oder Bauteilen. Der Versicherungsschutz kann sich auf eine Reihe unterschiedlicher Risiken erstrecken, wie beispielsweise Sturm und Hagel, Vandalismus, Konstruktions- und Material- oder Ausführungsfehler oder Diebstahl der mit dem Gebäude fest verbundenen Bestandteile.
Die Versicherungsdauer beträgt meist maximal zwei Jahre oder endet mit Bezugsfertigkeit, behördlicher Bauabnahme oder sechs Werktage seit Nutzung (frühester Zeitpunkt maßgebend). Da die Versicherung auch dann leistet, wenn Schäden zu Lasten der Baufirma gehen, sollten Bauherr mit Bau- und Handwerkerfirmen klären, ob sich diese am Beitrag beteiligen.
Wenn dem bauausführenden Unternehmen mittendrin finanziell die Luft ausgeht, schützt die Baufertigstellungsversicherung vor Mehrkosten durch die Beauftragung anderer Firmen. „Diese Police ist auch ein Beleg dafür, dass es sich bei der Firma um einen soliden Partner handelt. Der Abschluss des Vertrages setzt nämlich eine Bonitätsprüfung voraus“, so Boss.
Auch nach Fertigstellung lauert im neuen Eigenheim so mancher Mangel. Das Bauunternehmen haftet für solche fünf Jahre lang ab Bauabnahme. Wenn das Unternehmen jedoch in die Insolvenz geschlittert ist, zahlt eine Baugewährleistungsversicherung für die Beseitigung eventueller Schäden.
Wichtig: Sowohl die Baufertigstellungsversicherung als auch die Baugewährleistungsversicherung können nur vom Bauunternehmen abgeschlossen werden und müssen vor Beginn des Projekts abgeschlossen sein. (dr)
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