Die Kleinwort Consulting versucht zudem offenbar, die deutschen Kunden auch mit einer falschen Angabe über ihren Status bei der BaFin zu ködern. Der Mitteilung zufolge behauptet die Gesellschaft, von der BaFin beaufsichtigt zu sein. „Dies trifft nicht zu“, so die trockene Feststellung der Behörde.
Die BaFin hatte schon im Januar darauf hingewiesen, dass die Kleinwort Consulting entgegen ihrer Behauptung nicht über eine Erlaubnis der BaFin verfügt. Nun wurde die Untersagungsverfügung nachgereicht. Der Bescheid vom 22. März 2019 ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Generell hat die Behörde zuletzt vielfach vor Unternehmen gewarnt, die mit wohlklingenden Namen, ohne Erlaubnis, mit falschen Angaben und/oder ohne Angabe von Rechtsform und Sitz meist aus dem Ausland in Deutschland online auf Kundenfang gehen. (sl)
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