P&R: Kommt jetzt auch noch das Finanzamt?

Eine wichtige Weichenstellung könne darin liegen, ob die Einkünfte der Investoren nicht als Vermietungseinnahmen im Sinne von Paragraf 22 Nummer 3 EStG zu qualifizieren sind, sondern als Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

„Wenn dies gelingt, ist sogar an eine weitergehende Geltendmachung der entstandenen Verluste zu denken“, so Schirp. Er hält es also für möglich, dass die Anleger in diesem Fall die Verluste aus der P&R-Anlage eventuell sogar von der Steuer absetzen können.

Die P&R-Gruppe war über mehr als 40 Jahre der führende Anbieter von Container-Direktinvestments, hatte im Frühjahr 2018 aber für ihre deutschen Gesellschaften Insolvenz angemeldet. Betroffen sind rund 54.000 Anleger mit einem ursprünglichen Investitionsvolumen von etwa 3,5 Milliarden Euro. (sl)

Foto: Shutterstock

 

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