Nach Einlegung des Einspruchs prüfen die Behörden, ob sie den Bußgeldbescheid aufrechterhalten. Kommt die zuständige Behörde zu dem Ergebnis, den Bußgeldbescheid aufrechterhalten zu wollen, so übersendet sie die Akten an das zuständige Amtsgericht, welches sodann über den Einspruch entscheidet.
Lohnt der Gang zum Gericht?
Eine Durchführung des Verfahrens vor Gericht sollte wohl überlegt sein, denn die Einspruchsführer tragen ein hohes Kostenrisiko. Der Rechtsanwalt ist laut Arag nur ein Kostenfaktor: Seine Gebühr ist klar geregelt. Bei einer Geldbuße in Höhe von beispielsweise 100 Euro könnte der Rechtsanwalt bei einer Abrechnung nach Mittelgebühren rund 520 Euro geltend machen.
Hält das Gericht es aufgrund des Einspruchs aber für notwendig, einen Gutachter zu beauftragen – bei Geschwindigkeitsübertretungen nicht selten der Fall – so kostet der Sachverständige auch Geld. Messtechnische Gutachten erreichen erfahrungsgemäß sehr schnell 1.000 Euro.
Nimmt der Verkehrssünder, nachdem der Gutachter die Geschwindigkeitsmessung als korrekt bestätigt hat, seinen Einspruch zurück, trägt er dennoch die gesamten Verfahrenskosten. Diese summieren sich laut Arag nicht selten auf einen Betrag, der das Bußgeld erheblich übersteigt. Fazit: Oft lohnt sich der Gang zum Gericht also nur, wenn ein Verkehrsrechtsschutz das Kostenrisiko abdeckt. (dr)