„Da unser Verfahren im Vergleich zum Erfurter Verfahren zeitlich etwas weiter fortgeschritten ist, rechnen wir demnächst mit einer Entscheidung des Berufungsgerichts (in unserem Fall das Oberlandesgericht Naumburg)“, so Roller & Partner. Erste positive Trendmeldungen des Senats in Naumburg habe es bereits gegeben.
Abseits der Haftungsklagen rücke derzeit ein weiteres Thema in den Fokus: Die steuerliche Behandlung der P&R-Containeranlagen durch die Finanzbehörden. Denn die Finanzbehörden erließen zunehmend (geänderte) Steuerbescheide, in denen die steuerliche Abschreibung der P&R-Containeranlagen nachträglich versagt wird.
Hohe Steuernachzahlungen möglich
Der Grund dafür sei, dass die Finanzbehörden – wie die Insolvenzverwalter – ebenfalls davon ausgehen, dass die P&R-Investoren nicht Eigentümer der Container geworden sind.
Einkünfte aus den Containerinvestments würden daher als „sonstige Einkünfte“ qualifiziert, was dazu führe, dass die Möglichkeit zur Abschreibung entfalle. „Das kann bei Investoren, die von dieser Möglichkeit in der Vergangenheit Gebrauch gemacht haben, zu hohen Nachforderungen durch den Fiskus führen,“ befürchtet Roller & Partner.
Wie diese Frage letztlich von den Finanzgerichten entschieden werden wird, bleibe abzuwarten. Angesichts der für die Investoren im Streit stehenden Beträge werde dies wohl durch alle Instanzen hindurch geklärt werden. Gleichzeitig könnte sich damit der Druck auf die Vermittler erhöhen, denn es sei zu erwarten, dass Investoren der Versuchung erliegen werden, steuerliche Schäden gegenüber den Vermittlern geltend zu machen.
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