Das lange Leiden der Publikums-AIFs

Für die Antwort auf die AfW-Frage, warum die Erlaubnis nicht genutzt wird, konnten sich die inaktiven Vermittler für eine von vier möglichen Antworten entscheiden (eine davon „sonstiges“). Bei den Publikums-AIFs setzte die Hälfte der betreffenden Teilnehmer das Häkchen bei „Meine Kunden haben (vor der Regulierung) schlechte Erfahrungen mit dem Produkt gemacht“.

Somit hat ein Großteil der Vermittlerschaft womöglich noch immer nicht realisiert, dass die AIFs 2013 mit dem damals neuen KAGB aus dem VermAnlG herausgelöst wurden und seitdem voll reguliert sind. Streng genommen können die Kunden also gar keine Erfahrungen – weder gute noch schlechte – aus der Zeit vor der Regulierung mit „dem Produkt“ haben. Das Produkt „Publikums-AIF“ gab es vorher schlicht nicht.

Die vielen Pleiten und Skandale betrafen durchweg Fonds, die vor 2013 unter dem damaligen VermAnlG aufgelegt worden waren, wie zum Beispiel Wölbern, S&K oder auch sämtliche Schiffsfonds.

Zur falschen Zeit im falschen Markt 

Besonders wurmen wird die AIF-Vertreter insofern, das von den inaktiven Vermögensanlagen-Vermittlern nur 28,9 Prozent dies mit den schlechten Erfahrungen begründen. Dort dominiert mit 48,2 Prozent „das Produkt ist rechtlich zu komplex und damit zu beratungsintensiv“.

Die heutigen Emissionen im VermAnlG wie Nachrangdarlehen, operative KG oder Direktinvestments haben also imagemäßig unter den früheren Fehlentwicklungen in ihrem Segment anscheinend weit weniger zu leiden als die längst nicht mehr dazugehörigen Publikums-AIFs.

Den heutigen KVGen wird demnach noch immer angelastet, dass sie einst zur gleichen Zeit zu dem Marktsegment gehörten wie die damaligen Skandal- und Pleite-Unternehmen und die Produkte sich äußerlich ähnelten. Die Erkenntnis, dass sie nur deshalb KVGen werden konnten, weil sie schon damals seriös gearbeitet haben und mit den Skandalen nichts zu tun hatten, hat sich offenkundig noch immer nicht überall durchgesetzt.

Seite 3: KVGen selbst nicht ganz unschuldig

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