Immobilien-Leibrente: Ist das sinnvoll?

Eine besondere Form der Leibrente ist die Umkehrhypothek.Hier schließt der Eigentümer einen Kreditvertrag mit einer Bank oder Versicherung ab. Das Haus bleibt Eigentum des Besitzers, die Hypothek wird in monatlichen Raten ausbezahlt. Am Ende der Laufzeit wechselt die Immobilie in das Eigentum des Kreditgebers, oder der bisherige Eigentümer – gegebenenfalls auch seine Erben – zahlen das gewährte Darlehen zurück. Anders als bei der Immobilien-Leibrente enden die monatlichen Auszahlungen nicht erst mit dem Tod des Immobilienbesitzers.

Was spricht für die Umkehrhypothek?

Senioren bekommen Planungssicherheit, da alle wichtigen Faktoren – zum Beispiel Höhe der Rente, Zinssatz, Laufzeit – im Voraus festgelegt werden. Ein unschöner Verlauf der Immobilien-Leibrente wäre nämlich, wenn die Leibrente zwar aus einem finanziellen Engpass hilft, der Rentner kurze Zeit später aber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seiner Immobilie wohnen kann. Wird Haus oder Eigentumswohnung allerdings in Form einer Umkehrhypothek beliehen, kann sie im Pflegefall auch verkauft werden. Aus dem Verkaufserlös wird dann das Darlehen getilgt. Bleibt etwas übrig, kann es zur weiteren Pflege verwendet oder vererbt werden.

Worauf muss man unbedingt achten?

Senioren mit Haus oder Eigentumswohnung sollten sich zuallererst fragen, wie wichtig es ihnen ist, in der eigenen Immobilie wohnen zu bleiben. Sowohl die Immobilien-Leibrente als auch eine Umkehrhypothek sind relativ teure Produkte. Der Zinssatz für das gewährte Darlehen ist hoch; anfallende Gebühren, wie die Abschlussgebühr und die Rückversicherung der Bank gegen das Langlebigkeitsrisiko – wenn der Eigentümer also länger lebt als statistisch berechnet – haben es in sich.

Interessenten sollten laut Arag Experten auch besonders darauf achten, wie der Wert der Immobilie ermittelt wird. Darauf beruht schließlich die Höhe der zusätzlichen Rente. Interessierte sollten sich also gut überlegen, welches Rentenmodell sie auswählen. Wichtig ist es auch, zu klären, wie genau das Wohn- und Nießbrauchrecht geregelt ist und wer für die Instandhaltungs- und Renovierungskosten aufkommen muss. (fm)

Foto: Shutterstock

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