Wohngebäudeversicherung: Günstiger Schutz für das Eigenheim

Auf einige Leistungsmerkmale sollte bei der Gebäudeversicherung keinesfalls verzichtet werden. Gotthold rät: „Setzen Sie unbedingt ein Häckchen bei grober Fahrlässigkeit. Nur dann zahlt die Versicherung auch, wenn Sie selbst den Schaden grob fahrlässig verursacht haben.“

Das könne beispielsweise der Fall sein, wenn im Winter nicht geheizt wird und dadurch ein Wasserrohr bricht.

Abbruch- und Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten sollten Finanztip zufolge ebenfalls eingeschlossen sein, ebenso die Folgen von Überspannungsschäden und Mehrkosten durch behördliche Auflagen oder falls die Dekontamination von Erdreich erforderlich wird.

Zudem sollte der Versicherungsschutz Wasserzu- und Wasserableitungsrohre einschließen – und zwar sowohl auf dem versicherten Grundstück als auch außerhalb. Ebenso sollten Schäden am Gebäude, die durch Einbrüche entstehen, mitversichert sein.

Regelmäßig Preise vergleichen

Finanztip empfiehlt Verbrauchern, jährlich zu zahlen und 250 Euro Selbstbeteiligung zu wählen. Der Grund: Wer die Kosten kleiner Schäden selbst übernehme, der spare insgesamt bei der Versicherung.

Gottholds Tipp: „Vergleichen Sie regelmäßig die Preise der Wohngebäudeversicherung. Gibt es einen passenden Vertrag günstiger, wechseln Sie! Kündigen können Sie drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres.“

Im Versicherungsfall oder bei einer Preiserhöhung haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und können innerhalb eines Monats kündigen. Bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über. Dieser kann sie innerhalb eines Monats nach dem Eintrag in das Grundbuch kündigen. (bm)

Foto: Shutterstock

 

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