Platz 1: P&R-Insolvenz: Stiftung Warentest empfiehlt Annahme des Vergleichs
Nach Ansicht der Stiftung Warentest stellt die neue Berechnungsmethode der P&R-Insolvenzverwalter für die Forderungsanmeldung die Anleger nicht schlechter. Auch die erbetene Erklärung der Anleger zur Hemmung der Verjährung halten die Verbraucherschützer für sinnvoll.
“Unser Rat: Vergleich annehmen” heißt es in einem Beitrag auf der Website der Stiftung Warentest. “Die Finanzexperten der Stiftung Warentest meinen: Für viele Anleger ist es sinnvoll, dem Vergleich zuzustimmen und sich einverstanden zu erklären, dass Ansprüche nicht verjähren”, so der Artikel.