Denkmalimmobilien: Anlage mit Charme

Dazu gehört ein repräsentativer Eingangsbereich und originale Elemente im Gebäude sowie an der Fassade, die die Geschichte der Immobilie und deren ursprüngliche Architektur widerspiegeln. Sie heben den Wiedererkennungswert des Gebäudes hervor.

Neben ästhetischen Elementen zu Repräsentationszwecken muss jedoch auch bei Denkmalimmobilien der Faktor Gebäudeausstattung stimmen.

Die Umsetzung zeitgemäßer, digitaler Arbeitswelten erfordert eine moderne IT-Infrastruktur, die in Denkmalimmobilien häufig nachgerüstet werden muss. Das gilt auch für die sanitären Anlagen und die Wärme- und Wasserinstallation, die häufig nicht dem heutigen Standard entsprechen.

Mehraufwand für Sanierungen

Ist zudem eine Multi-Tenant-Nutzung vorgesehen, entsteht ein besonders großer Mehraufwand für die Sanierung der Wasserinstallation, die Einrichtung der IT-Infrastruktur sowie eine sinnvolle Anrechnung von Allgemeinflächen.

Jeder Eingriff in die Bausubstanz oder Außenanlagen muss mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgesprochen und koordiniert werden.

Eigentümer können Modernisierungs– und Umbaumaßnahmen nur in den Grenzen des Denkmalschutzes und der jeweiligen Landesgesetzgebung umsetzen.

Begrenzte architektonische Möglichkeiten

Sie sind zum Erhalt ihres Denkmals verpflichtet. Das ist eine finanzielle Sonderbelastung für den Eigentümer und kann ihn in seinem Eigentumsrecht im Rahmen des Zumutbaren einschränken.

So sind beispielsweise die architektonischen Möglichkeiten und Auswahl bestimmter Flächennutzungskonzepte begrenzt. Dieser Objekttypus wird daher nicht allen Nutzerbedürfnissen gerecht.

Bedingt durch den Bestandsschutz und die alte Bausubstanz ist eine besonders hohe Zahl tragender Elemente ein weiterer limitierender Faktor für Modernisierungsmaßnahmen.

Seite drei: Lassen Sie sich nicht abschrecken!

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