Dementsprechend hoch ist hier der Beratungsbedarf, denn oft ist die Altersvorsorge und Rente von Frauen durch Teilzeit und Kindererziehung niedrig und zusätzlich stellt sich für Frauen die Frage, wer sie im Alter pflegen wird, wenn der Ehepartner schon verstorben ist.
Ein weiterer Demografieeffekt verschärft die Notwendigkeit, für Pflege im Alter bezahlen zu können: In den Familien gibt es weniger Kinder, oft sind in Ehe oder Partnerschaft beide berufstätig und können sich nicht so intensiv um ihre Eltern kümmern, wie es früher einmal der Fall war.
Reicht die Rente für die Pflege der Eltern nicht aus, müssen die Kinder für die Pflege der Eltern aufkommen. Wer also seine Kinder nicht mit Pflegekosten belasten möchte, sorgt am besten rechtzeitig mit einer privaten Pflegeversicherung vor. An guten und vielfältigen Angeboten zur privaten Pflegeabsicherung mangelt es definitiv nicht.
Welche Vorsorge passt?
Die Versicherer, Kranken- wie Lebensversicherer, haben die Änderungen der Pflegereform in ihre Tarifwelt aufgenommen und bieten ein vielfältiges Produktportfolio an. Pflegerente, Pflegetagegeld oder Pflege-Bahr – welche Pflegevorsorge ist die passende?
Die Krankenversicherer bieten hier mit Abstand die größte Auswahl und Vielfalt an Tarifen für ein breites Kundenspektrum an, die Lebensversicherer punkten eher durch garantierte Leistungen.
Die neuen Krankentagegeld- oder Pflegemonatsgeldtarife sichern, ebenso wie die gesetzliche Pflege, die neuen Pflegegrade nach PSG II ab. Optimal sind dabei Tarife, die unterschiedliche Absicherungshöhen bei den Pflegegraden eins bis fünf anbieten.
Auch junge Leute können sensibilisiert werden
Gut ein Viertel der Tarife sehen dies vor. Üblicherweise werden als Zielgruppe für den Abschluss von Pflegetarifen die 35- bis 60-Jährigen gesehen.
Neue Tarifkonzepte machen es nun möglich, dass man auch junge Menschen für die Pflegevorsorge sensibilisieren kann – mit Pflegegeldtarifen, die speziell für junge Leute konzipiert sind. Günstige Tarife unter zehn Euro sind für junge Leute das „A und O“.
Dies erreicht man indem die Pflegegeldtarife ohne Alterungsrückstellung starten und dann sukzessive auf Pflegegeld mit Alterungsrückstellung umgeschichtet werden.
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