Dagegen wäre ein Provisionsdeckel mit direkten und indirekten Bürokratiekosten verbunden. Die Versicherungsunternehmen müssten neue IT-Implementierungen durchführen und Verwaltungsprozesse aufsetzen, die die Kosten und die Rendite von Versicherungsverträgen schmälern würden. Dies würde besonders die mittelständischen Unternehmen mit weniger Altersvorsorgeverträgen und daher mangelnder Kostendegression treffen.
Hinzu käme noch ein Zielkonflikt: Durch die angedachte Aufteilung in eine Abschlussprovision von 2,5 Prozent und einer späteren qualitätsabhängigen Provision würde ein gesetzlicher Provisionsdeckel eine Markteintrittsbarriere für neue Vermittler schaffen. Denn diese haben ja gerade in den ersten Berufsjahren keine Bestandskunden, so dass sie sich für die qualitätsabhängigen Ertragsmöglichkeiten, wie zum Beispiel eine geringe Stornoquote nicht qualifizieren könnten. Hier würde also ein einheitlicher Provisionsdeckel die Förderung der privaten Altersvorsorge, die vorwiegend durch die Vermittler betrieben wird, hemmen. Mehr noch: Er würde den Wettbewerb zwischen den Vertriebsstrukturen verzerren.
„Einseitige Risikoverlagerung“
All diese Bedenken teilt auch das Positionspapier der AG Finanzen der CDU / CSU Fraktion im Deutschen Bundestag und konstatiert, dass „das Instrument Provisionsdeckel untauglich ist, um eine Renditesteigerung im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erzielen.“ Im Übrigen hat sich auch das SPD-Wirtschaftsforum gegen einen Provisionsdeckel positioniert.
Statt eines Provisionsdeckels müssen daher Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Vermittlern als mittelständischen Unternehmen mit Angestellten den nötigen Freiraum geben, um wirtschaftlich und kostendeckend arbeiten zu können und ihren sozialpolitischen Auftrag der Absicherung zu erfüllen. Eine einseitige Risikoverlagerung auf die Vermittlerschaft ist daher abzulehnen.
Autor Michael H. Heinz ist Präsident des BVK.
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