Sturmschäden: „Die wirklichen Extreme stehen uns noch bevor“

Wer in kurzer Zeit mehrere Schäden wegen derselben Ursache melde, so der Kölner Versicherer weiter, dokumentiere den mangelhaften Zustand des Gebäudes. Aufgabe der Wohngebäudeversicherung sei es jedoch nicht, diese vorhersehbaren Schäden aufgrund von Verschleiß abzusichern. Aus diesem Grund kündige man.

Wie steht es um die Versicherungspflicht?

Inwiefern Sturmschäden vorhersehbare Gefahren darstellen und Defizite am Eigenheim darstellen, benötigt eine Betrachtung des Einzelfalls. Eine weitere Möglichkeit zur Veränderung ist die verpflichtende Versicherung beispielsweise gegen Elementargefahren. In den vergangenen Jahren erhält diese Forderung fortlaufend Zuspruch durch unterschiedliche Interessensparteien. Die Verteilung der Schäden und die Versicherung eben dieser zeugt von einer unterschiedlichen Ausgangssituation:

Bis 1993 ist der Abschluss einer Versicherung gegen Elementarschäden in Baden-Württemberg verpflichtend. Sinn ergibt dies insbesondere deshalb, da der aktuelle Naturgefahrenreport des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) die Schadensdichte insbesondere in Süddeutschland als besonders hoch einstuft.

Dass ein Handeln nötig ist, sagt auch Jan-Oliver Thofern (AON): „Selbst auf Basis der jetzigen Situation ist die Verbundene Gebäudeversicherung eine Sparte, die regelmäßig unter Ergebnisdruck steht und nicht selten mit Verlusten für die Erstversicherer abschließt. Insbesondere in Flut, aber auch bezüglich Sturm ist zu erwarten, dass der Prämienbedarf eher noch zunehmen wird.“

Wie es künftig weitergeht

Über die Ausrichtung der Branche gibt es jedoch laut Thofern unterschiedliche Ansichten: „Es gibt umfangreiche Modellierungssätze für die Naturgefahr Sturm. Die Entwicklung wird dahin gehen, dass bei der Schadenabschätzung individuelle Parameter, die dann auch in die Tarifierung einfließen könnten, eine stärkere Rolle spielen werden. Umfangreiche Datensätze werden auch hier von Vorteil sein.“

Für alle, die in diesen Tagen von Sturmschäden betroffen sind, bedeutet es also: Schaden dokumentieren und an die Versicherung rechtzeitig melden. Den Besuch eines Gutachters gegebenenfalls abwarten und auf die Zahlung der Versicherung warten. Wer bislang noch keine Vorsorge gegen Elementarschäden ergriffen hat, der sollte dies zeitnah nachholen.

 

Foto: AON / GDV

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