Seit 2018 erfolgt die Förderung dieser Anlagen über Ausschreibungen, die zu erheblich geringeren Vergütungen für den erzeugten Strom führen als zuvor. Insofern resultiert der Einbruch in diesem Bereich wohl nicht aus dem Kapitalmarkt, sondern aus der EEG-Novelle.
Das muss ein Alarmsignal auch für die Politik sein – gerade vor dem Hintergrund der „Energiewende“ und der aktuellen Klimadebatte. Schließlich sind die privat finanzierten Kraftwerke dafür nicht ganz unwichtig, auch in Hinblick auf die Akzeptanz der Windräder vor Ort.
Die Bürgerwindparks zählen damit auch zu den wenigen Kapitalanlagen in dem von der Finanzaufsicht BaFin als „grau“ abgestempelten Marktsegment, die politisch erwünscht sind. Sie gehören aus Sicht der Politiker zu den „Guten“ und werden anscheinend auch von der Aufsicht eher wohlwollend gesehen.
Neue BaFin-Restriktionen
Ganz anders verhält es sich mit Nachrangdarlehen. Sie wurden im Frühjahr von der Behörde in deren „BaFin-Journal“ im Rahmen einer regelrechten Kampfansage an Vermögensanlagen öffentlich gebranntmarkt und sogar mit „Produktinterventionen“ bedroht, also Verboten.
Der Artikel in dem Behörden-Magazin bezog sich nicht nur, aber insbesondere auch auf Nachrangdarlehen, obwohl diese im VermAnlG explizit als mögliche Emissionsform genannt werden.
Ob eine verschärfte Genehmigungspraxis der Behörde tatsächlich der wesentliche Grund für den Rückgang der Nachrangdarlehens-Emissionen um 85 Prozent von sieben auf eine war, wäre Spekulation. Es erscheint jedoch nicht unwahrscheinlich, dass die neuen BaFin-Restriktionen maßgeblich zu dem Einbruch beigetragen haben.
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