Nur für Vertriebsgesellschaften sollen – nicht näher spezifizierte – erweiterte Organisationspflichten und eine jährliche Prüfung vorgeschrieben werden. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, ähnlich wie ein Haftungsdach nach dem Kreditwesengesetz (KWG), die Verantwortung für „vertraglich gebundene Vermittler ohne eigene Erlaubnis“ zu übernehmen. Letztere sollen eine eigene, gesetzlich definierte Gruppe der Finanzanlagendienstleister bilden.
„Alternativ sollen die Betroffenen, etwa in Strukturvertrieben, auch weiter als selbständige Einzelunternehmen agieren können“, heißt es in dem Papier. Dieser Satz ist besonders erstaunlich, zumal das Eckpunktepapier aus zwei Ministerien mit SPD-Führung stammt: Dem Finanzministerium von Olaf Scholz und dem Justiz- und Verbraucherschutzministerin mit seiner neuen Chefin Christine Lambrecht.
Kritik aus der eigenen Ecke?
Dass ausgerechnet diese sich um das Wohl der Vermittler in Strukturvertrieben sorgen, überrascht dann schon. Gleiches gilt für den Wegfall der jährlichen WP-Prüfung und deren Ersatz durch die „Selbsterklärung“ sowie eine nur eventuelle gelegentliche Prüfung der Einzelkämpfer durch die BaFin.
Obwohl die Verbraucherschützer aus dem Ministerium an dem Papier beteiligt waren, werden Kritiker aus der eigenen Ecke sicherlich nicht ganz zu unrecht fragen, ob auf diese Weise tatsächlich die angestrebte Verbesserung der Aufsicht erreicht werden kann.
Erfreulich praktikabel
Damit stellt sich auch die Frage nach dem generellen Regulierungszweck, also dem Sinn der Verlagerung der Aufsicht auf die BaFin. Doch wenn dieses Vorhaben nun mal umgesetzt werden soll, bleibt festzuhalten: Das Eckpunktepapier ist erfreulich praktikabel. Es kann die „Einzelkämpfer“ sogar entlasten, gibt der Branche eine klarere Struktur und den Vertriebsgesellschaften ohne KWG-Zulassung neue Möglichkeiten, Vertriebspartner anzubinden.
Ich hätte nicht geglaubt, dies irgendwann einmal schreiben zu dürfen: Hier zeichnet sich eine Regulierung mit Augenmaß ab, die der Branche durchaus auch positive Impulse geben kann.
Stefan Löwer ist Geschäftsführer der G.U.B. Analyse Finanzresearch GmbH und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.
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