„Nach hiesiger Auffassung haben wir Ihre Fragen bereits hinreichend beantwortet“, tragen weder BMF noch BaFin auf Anfrage von ‚versicherungstip‘ zur Aufklärung bei.
Kritik an Scholz
„Man sieht hier, wie stümperhaft der Finanzminister vorgeht. Hier werden auf einer falschen Datengrundlage die Existenzen vieler Vermittler gefährdet. Schlimm ist aber auch, dass die CDU in der Regierung dies zulässt“, kritisiert der FDP-Finanzexperte MdB Frank Schäffler.
Hat die BaFin das BMF über die erhobenen Vergütungsdaten so schlecht informiert, dass solche Fehlinterpretationen zur vergütungsreduzierenden Wirkung des LVRG und Maximalprovisionen möglich waren?
Die Frage bleibt ungeklärt. Das BMF lässt sich nicht in die Karten schauen, denn „bei den Abstimmungen zwischen BaFin und BMF handelt es sich um interne Vorgänge, zu denen wir uns grundsätzlich nicht äußern“.
Fehler oder Manipulation?
Dabei wäre nicht nur eine interne Aufarbeitung notwendig, sondern auch eine Aufklärung der Öffentlichkeit und der Bundestagsparteien. „Wenn das BMF die Daten wissentlich falsch interpretiert hat, um die Notwendigkeit eines LV-Provisionsdeckels vorzugaukeln, wäre das ein politischer Skandal“, so Hausen.
Über das Verschweigen wichtiger Informationen zum Eingang der Restschuldversicherung in die LVRG-Evaluierung und vermeintliche Maximalprovisionshöhen könnten sich nun nicht nur Union und FDP Gedanken machen.
Da der vom BMF geplante Provisionsdeckel für Lebensversicherungen in einem Rechtsgutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, ohnehin als verfassungsrechtlich unzulässiger „Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung der Versicherungsunternehmer und der Versicherungsvermittler“ bewertet wurde, dürfte nun die Diskussion um Notwendigkeit, Sinnhaftigkeit und Zulässigkeit eines LV-Provisionsdeckels neue Nahrung finden.
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