Auch der Finanzsektor ist ein breites Spielfeld. Demnach strebt die Bundesregierung an, „das deutsche Recht für elektronische Wertpapiere“ zu öffnen. Statt in Form einer Urkunde sollen Wertpapiere künftig auch auf einer Blockchain begeben werden können.
Dies soll zunächst für elektronische Schuldverschreibungen möglich werden. Hierzu will die Bundesregierung noch im Jahr 2019 einen Gesetzentwurf vorlegen. Im nächsten Schritt soll die Einführung der elektronischen Aktie und elektronischer Investmentfondsanteile geprüft werden.
Die Bundesregierung ist bei diesem Zukunftsthema offenbar ziemlich auf Zack. Hingegen scheint den wenigsten Anbietern von Sachwertanlagen das Thema überhaupt bekannt zu sein.
Erste Token-Immobilienanleihe bereits genehmigt
Meistens geht es bei dem Stichwort „Digitalisierung“ noch immer nur um die elektronische Zeichnung. Und selbst diese ist weiterhin nur bei den wenigsten Sachwert-Anbietern wirklich „medienbruchfrei“, also vollständig digital, möglich (siehe auch den ausführlichen Artikel zur Digitalisierung der Branche in Cash.-Ausgabe 10/2019, aktuell im Handel).
Das ist auch insofern bedenklich, als es sich bei den Token keineswegs nur um Zukunftsmusik handelt. Vielmehr hat die neue Ära bereits begonnen: Mitte Juli 2019 verkündete die Crowdinvestingplattform Exporo die Billigung des ersten Wertpapierprospekts in der EU für eine tokenbasierte Anleihe im Immobilienbereich.
Demnach war für die nachrangige Schuldverschreibung, die nur als Token und Blockchain existiert, ein Wertpapierprospekt von der Luxemburger Aufsichtsbehörde genehmigt und von der deutschen BaFin auch für den Vertrieb in Deutschland notifiziert (also akzeptiert) worden.
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