Mit einer Umschuldung Geld sparen und finanziell entspannen

Die Umschuldung von Krediten lohnt sich, wenn die Gesamtkosten für den Umschuldungskredit niedriger sind als die Summe der Restschuld und Zinsen, die für den alten Kredit anfallen würden. Insbesondere Ratenkredite eignen sich hervorragend für eine Umschuldung. Da Ratenkredite in einer monatlich gleichbleibenden Rate innerhalb einer vereinbarten Laufzeit zurückgezahlt werden, bieten sie eine hohe Planungssicherheit. Bei langfristigen Ratenkrediten können sich die Zinsen innerhalb einiger Jahre so verändern, dass ein deutliches Sparpotential entsteht. Wie groß dieses ist, ist abhängig von verschiedenen Faktoren: Restschuld, Restlaufzeit, Zinssatz des laufenden und neuen Kredites sowie die mögliche Vorfälligkeitsentschädigung.

Auch wenn der Dispositionskredit des Kontos häufig bzw. langfristig genutzt wird, sollte in jedem Fall über eine Umschuldung nachgedacht werden. Für Dispositionskredite fallen sehr hohe Zinsen an. Dementsprechend kann das Einsparpotential durch eine Umschuldung enorm sein. Gleiches gilt auch für die Nutzung von Kreditkarten, sofern der Kreditrahmen öfter ausgenutzt wird.

Die Umschuldung einer Baufinanzierung ist in der Regel nach Ablauf der Zehnjahresfrist erstmalig möglich. Eine genauere Betrachtung lohnt sich vor allem, wenn die erste Zinsbindung der Baufinanzierung endet und die ursprünglichen Konditionen im Rahmen einer Anschlussfinanzierung neu angepasst werden. Bis zu fünf Jahre vor dem Auslauf der Zinsbindung, können sich Eigenheimbesitzer mit einem Forward-Darlehen den aktuell günstigen Zins für die Zukunft sichern.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung und warum dürfen Banken diese berechnen?

Bei einer Vorfälligkeitsentschädigung handelt es sich um eine Klausel, die dem Kreditgeber bei einer außerplanmäßigen Tilgung der Restschuld eine zusätzliche Gebühr zugesteht. Dadurch soll der Einnahmeverlust, der bei einem vorzeitigen Ablösen vor Ende der Laufzeit entsteht, teilweise ausgeglichen werden. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist abhängig von zwei Faktoren: Dem Zeitpunkt der Kreditaufnahme und der Restlaufzeit. Für alle Kredite, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, gilt, dass jederzeit das Recht auf eine Kündigung und vorzeitige Rückzahlung besteht. Die Vorfälligkeitsentschädigung darf nicht höher als ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages sein. Beträgt die Restlaufzeit weniger als ein Jahr, darf die Gebühr höchsten 0,5 Prozent der vorzeitigen Rückzahlung betragen.

Diese Bedingungen gelten nicht für Kredite, die vor dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden. Bei älteren Krediten ist es ratsam, den Kreditvertrag genau auf die Vorfälligkeitsentschädigung zu prüfen. Dennoch besteht auch in dem Fall ein Sparpotential, da die Kreditzinsen in der Vergangenheit bei Ratenkrediten deutlich höher waren. Zu beachten ist, dass bei Baufinanzierungen die gesetzliche Zinsbindungsfrist von zehn Jahren greift. Das bedeutet, dass eine Umschuldung grundsätzlich erst nach zehn Jahren erfolgen kann. Die Kündigungsfrist beträgt dabei auf den Tag genau sechs Monate. Ein früherer Austritt aus der Baufinanzierung ist nur möglich, wenn die Bank einer Sondervereinbarung zustimmt.

Seite drei: Teuren Krediten die rote Karte zeigen

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